Diskussion:Tomb

Aus wiki.archlinux.de

Tomb Schlüsseldatei zuweisen, ist das der richtige Begriff? Henrikx 17:00, 4. Dez. 2014 (CET)

Löschantrag

Warum sollte der Artikel gelöscht werden? --Boenki (Diskussion) 14:29, 8. Jan. 2016 (CET)

Das steht in der Betreffzeile: "gemäss Wunsch des Autors in https://bbs.archlinux.de/viewtopic.php?id=27479#20". Ich hatte dort versehentlich auf Wiki statt Foren-Thread verwiesen, sorry. Aber "Wunsch des Autors" ist schon ein schlagendes Argument. --Matthias (Diskussion) 17:55, 8. Jan. 2016 (CET)

Hi. Ich finde "Wunsch des Autors" überhaupt kein schlagendes Argument! Kann ja nicht sein, dass jemand herkommt und "wünscht", dass der Artikel den er mal vor Jahren begonnen hat gelöscht wird. Der Artikel steht unter GFDL. Hat der ursprüngliche Ersteller das Recht das zu verlangen? Nein. Etwas anderes wäre es natürlich wenn der Artikel irrelevant wäre oder totaler bullshit. Ist hier allerdings nicht der Fall. Allein schon der Hinweis, dass zu viele Rechte benötigt werden ist doch relevant. Das findet man nämlich sonstwo nicht. --Boenki

Okay, das sind auch gute Argumente. Von den Urheberrechten mal abgesehen bleibt für mich eher die Frage, ob wir Anleitungen für potentiell schädliche Verfahrensweisen im Wiki haben wollen. Aber wir müssen auch mit ständigen Verweisen auf pacman --force oder AUR-Helper leben, und diesen Fällen versehen wir das eben immer mit entsprechenden Warn-Hinweisen. Es ist ja auch nur ein Antrag, und nicht jedem Antrag wird automatisch stattgegeben. Im Zweifelsfall erlischt er automatisch in 26 Tagen. --Matthias (Diskussion) 13:18, 10. Jan. 2016 (CET)
Es gibt übrigens auch einen Artikel über Tomb bei wiki.archlinux.org. --Boenki
… in dem zu Null Prozent auf die gefahren eingegangen wird. „Wunsch des Autors“ verstehe ich als Löschgrund für den Fall, dass ein Autor einen Artikel angefangen hat, aber festgestellt hat, dass er z.B. unnötig ist, oder es schon einen ähnlichen gibt, an dem er mitarbeiten will. Oder für alles aus dem User-Namespace, oder z.B. Dateien, die nicht mehr benötigt werden. --Dirk (Diskussion) 19:41, 10. Jan. 2016 (CET)
Was allerdings voraussetzt, dass ein einziger Autor/Bearbeiter auch klar erkennbar ist. Boenki könnte man entgegenhalten, dass auch typische "Copy-Left"-Lizenzen wie GFDL oder Creative Commons immer noch Urheberschaft anerkennen - "some rights reserved". Dazu zählt auch das Recht, einen Text ggf. zurückzuziehen. Für den Eintrag zu Tomb gibt es ganz klar einen einzigen Bearbeiter. Für den Eintrag zu Pacman gilt das längst nicht mehr. Wahrscheinlich habe ich mal ursprünglich 70,75% davon geschrieben (also: Info aus anderen Quellen zusammen gezogen). Aber deswegen ist das noch lange nicht "mein" Artikel. Über all die Jahre hinweg haben wahrscheinlich 12-15 Leute etwas beigetragen. Das kann man nicht mehr einfach löschen, weil es ja die Autorenschaft von 12-15 Leuten verletzen würde. Ist mir auch ziemlich egal, wie in diesem konkreten Fall entschieden wird. Aber eine Debatte über die tiefere Problematik dahinter finde ich schon ganz spannend ... --Matthias (Diskussion) 22:06, 10. Jan. 2016 (CET)